
Verkehrsunfall - Symbolbild © istock | Jaques Palut
Horrorunfall in Rosenheim: LKW schleift Radfahrerin 100m mit
Am Donnerstag, 22.1.26 hat ein LKW-Fahrer mit seinem LKW beim Rechtsabbiegen eine Radfahrerin erfasst und sie samt Fahrrad 100m mitgeschleift.
Der LKW-Fahrer übersah die Radfahrerin scheinbar und schleifte sie nach dem zunächt unbemerkt gebliebenen Unfall noch hundert Meter mit. Erst durch die Hilfeschreie der Radfahrerin wurde er auf den Unfall aufmerksam. Die Radfahrerin hatte unheimliches Glück, sie erlitt lediglich Schürfwunden im Gesicht und weitere leichte Verletzungen und wurde vorsorglich ins Krankenhaus eingeliefert. Ein reiner Zufall, dass hier nichts Schlimmeres passiert ist.
Auf BR24 ist ein Artikel dazu erschienen: https://www.br.de/nachrichten/bayern/lkw-schleift-frau-und-fahrrad-hundert-meter-mit
Bemerkenswert sind die Kommentare darunter. Vielfach wird den Radfahrenden unterstellt, sie beharren auf ihrem Vorfahrtrecht statt zurückzustecken und den Kraftfahrzeugen ihre Durchfahrt zu lassen. Ein solches Victim-Blaming ist völlig unangebracht. Natürlich sollten Radfahrende als schwächere Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Recht beharren (wofür es im vorliegenden Fall nach aktuellem Kenntnisstand keinerlei Anzeichen gibt). Gleichzeitig gilt aber auch, dass Kraftfahrzeugführer speziell schwächeren Verkehrsteilnehmern gegenüber die geltenden Vorschriften besonders beachten müssen. Darüber hinaus verpflichtet die höhere Betriebsgefahr des Kfz, die Kfz-Führenden zu einer besonderen Sorgfalt bei der Teilnahme am Straßenverkehr.
Neben den direkt Beteiligten gibt es aber noch eine dritte Partei, die an solchen Unfällen einen Anteil haben kann, die in solchen Diskussionen wie im Kommentarbereichs dieses BR24-Beitrags kaum vorkommt: Schlechte Radverkehrsinfrastruktur provoziert in vielen Fällen regelrecht Unfälle zwischen Radfahrenden und Kraftfahrzeugführenden. Oft wird der Radverkehr für den Kraftfahrzeugverkehr schlecht sichtbar geführt. Klassische Problemstellen sind Radwege, über die der Kraftfahrzeugverkehr abbiegt. In einer Studie von Wolfgang Rauh (Argus Wien), wurde festgestellt, dass Radfahrende auf dem Radweg an Kreuzungen mit einem deutlich höheren Risiko rechnen müssen und vergleicht die Radwegenutzung deshalb mit “russischem Roulette”. Konrekt: Für die Geradeausfahrt sind Radfahrende auf rechtsseitigen Radwegen um Faktor 3.4 stärker gefährdet gegenüber der Radverkehrsführung auf der Fahrbahn im Sichtbereicht des Kraftfahrzeugverkehrs. Noch schlimmer sieht es aus für linksseitige Radwege: Dort steigt das Risiko für Unfälle mit Kraftfahrzeugen für Radfahrende auf Faktor 11.9!
Eine schlechte Radverkehrsführung trägt also mit dazu bei, dass Unfälle zwischen Radverkehr und Kraftfahrzeugverkehr passieren. So betrachtet können also auch die Verantwortlichen für die Radverkehrsführung einen Anteil an Unfällen zwischen Radfahrenden und Kraftfahrzeugverkehr haben. Hoffen wir, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind und fordern wir die Kommunalpolitik auf, eine vernünftige Radverkehrsinfrastruktur zu schaffen. Wie das gelingt und welche positiven Entwicklung sich daraus ergibt, zeigen Vorzeigestädte wie Paris, Utrecht, Hambug oder Kopenhagen. Wo ein (politischer) Wille ist, ist auch ein vernünftiger Rad-Weg.








