
Wir vertreten die Interessen der Radfahrerinnen und Radfahrer. Schön, wenn auch du Fahrrad fährst, denn damit zeigst du gesundheits- und umweltbewusstes Verhalten, erlebst die Natur hautnah, bleibst fit und pflegst auch geselliges Beisammensein. Damit das, was Du bereits praktizierst noch einfacher und schöner wird, gibt es den ADFC (Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club).
1979 gegründet, ist der ADFC inzwischen ein Verband von mehr als 230.000 Radlerinnen und Radlern bundesweit, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Verkehr sicherer und fahrrad- und fußgängerfreundlicher zu gestalten. Durch eine Mitgliedschaft kannst Du mithelfen dieses Ziel zu erreichen.
In unserem Kreisverband Rosenheim haben wir zur Zeit über 700 Mitglieder.
Du bist herzlich eingeladen einfach an unseren Touren mitzufahren, dich mit uns an unseren regelmäßigen Radlertreffen auszutauschen oder aktiv den Verein mit zu gestalten. Dazu gehören unter anderem:
Wenn Du gern mehr lokale Aktivitäten bei dir vor Ort sehen würdest, lass es uns wissen, wir haben ein offenes Ohr.
Du magst Dich gern aktiv einbringen? Dafür gibt ein breites Spektrum an Möglichkeiten:
Die Radtouren des ADFC Rosenheim finden in einer wunderbaren Landschaft statt. Die Bereiche Inntal & Chiemsee, das Wasserburger Land und das Mangfalltal bieten Einheimischen und Touristen zahlreiche Möglichkeiten für Radtouren. Neben der schönen Umgebung tragen vor allem das Engagement und Geschick der Tourguides zur Beliebtheit unseres Touren-Angebots bei.
Für den Ausbau unseres Tourenprogramms suchen wir noch Verstärkung durch neue Tourguides. Die ADFC Akademie bietet eine gründliche Ausbildung, um eine Gruppe sicher und interessant zu führen.
Sprich uns an, wenn Du die vorstellen kannst, in dieses Thema reinzuwachsen!
Gute Fahrradinfrastruktur ist Mangelware. Trotz aller politischer Bekenntnisse zum Fahrrad als umweltfreundlichen und gesundheitsförderndem Verkehrsmittel ist die Fahrradinfrastruktur im Landkreis Rosenheim vielfach in schlechtem Zustand.
Der ADFC Rosenheim freut sich über Mitglieder, die in ihren Kommunen die Interessen der Radfahrenden vertreten. Gemeinsam sind wir eine Macht, die - langsam aber stetig - Veränderungen bewirken kann. Melde dich, um Gleichgesinnte und Unterstützer kennenzulernen. Vielfältige Treffen auf Kreis-, Landes- und Bundesebene geben neue Impulse und du erlebst viele anregende Begegnungen.
Radfahrende im gesamten Landkreis Rosenheim können bei sich vor Ort von vielen Serviceleistungen profitieren: Codierung gegen Fahrraddiebstähle, Fahrsicherheitstrainings, Pannenkurse, Routenplanung, Radlflohmärkte, Fahrraddemos, Aktionen für Kinder, Verkehrssicherheit … Die Bandbreite ist riesig.
Für verschiedene Aktionen und Kampagnen sind wir immer auf der Suche nach Impulsgebern oder Unterstützern. Gerade auch in Orten, wo der ADFC bisher noch nicht so aktiv war z. B. in Feldkirchen-Westerham, Bruckmühl, Kolbermoor, Bad Aibling, Raubling, Prien, Bad Feilnbach (um nur einige zu nennen). Gib uns eine Rückmeldung, wenn Du eine Idee für eine Aktion bei dir vor Ort hast oder mitwirken möchtest!
Der ADFC Kreisverband Rosenheim setzt sich für eine sichere Infrastruktur und gute Verkehrspolitik ein, unterstützt Radfahrende mit einem vielfältigen Tourenprogramm und hilfreichen Serivce-Angeboten. Er ist als gemeinnützige Organisation anerkannt, d. h. Spenden an uns sind steuerlich absetzbar.
Hilf' uns besser zu helfen, unterstütze uns gerne finanziell
Wir freuen uns über jede Spende.
Unsere Bankverbindung:
IBAN DE14 7115 0000 0000 057570
Sparkasse Rosenheim – Bad Aibling
ADFC Kreisverband Rosenheim
Herzog-Otto-Straße 1a
83022 Rosenheim
Tel: 08031/12341
Der Vorstand des Kreisverbands Rosenheim vertritt den ADFC nach außen und ist mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten vertreten. Um mehr über die einzelnen Vorstände des Kreisverbandes zu erfahren, klicke auf das jeweilige Bild.
Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
Ja. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Der aus dem Hause P&P stammende Versicherungstarif „SofortschutzPLUS“ wurde individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse der ADFC-Mitglieder angepasst und bietet eine umfangreiche Deckung zum kleinen Beitrag.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.