Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Rosenheim

Überholabstand für Fahrräder

Jeder Radfahren kennst das: Autofahrer überholen mit zu geringen Abstand. Da hilft auch der gesetzlich Vorgegebene Mindestabstand von 1.5 m Innerorts und 2 m Außerorts recht wenig.

Bis zu zwei Drittel der Autofahrer überholen Radfahrer auf der Straße zu eng. Das ist das Ergebnis einer Studie, die die Hochschule Kempten in Zusammenarbeit mit dem ADFC durchgeführt hat. Ausgewertet wurden ca. 2000 Überholvorgänge. Teilweise waren die Überholabstände unter 50 cm.

Für Radfahrer wenig überraschend: Vor allem an sogenannten Radfahrschutzstreifen, die eigens auf der Fahrbahn markiert sind, wird häufig viel zu nah überholt. Professor Zeh erklärt sich das so: "Der Autofahrer denkt: Wenn ich nicht in die Nähe dieses Streifen komme, habe ich ausreichend Abstand. Das stimmt aber nicht. Meistens ist er zu nah. Dort, wo diese Streifen nicht waren, haben wir deutlich größeren Abstand gemessen.

Der Schutzstreifen ist kein Sonderweg für Radfahrer, sondern ein Bestandteil der gesamten Fahrbahn. Schutzstreifen dienen dazu, Autofahrer auf den Radfahrstreifen aufmerksam zu machen. Radfahrstreifen unterscheiden sich von Schutzstreifen durch ihre markierte Linie als Abgrenzung zur Straße. Der Radfahrstreifen ist eine Fahrspur für Radfahrer und durch farbliche Markierungen besonders gekennzeichnet. Er zählt zu den Radfahranlagen, für die eine Benutzungspflicht besteht. Das ist in der Straßenverkehrsordnung im § 2 Absatz 4, Satz 2 definiert.

Der ADFC Kreisverband Rosenheim plant für 2025 eigene Messungen durchzuführen. Der Verein “Fablab Oberland” aus Holzkirchen hat einen entsprechenden Sensor entwickelt und wird diesen dem KV Rosenheim zur Verfügung stellen. Nach einer Testphase werden eventuell weitere Sensoren angeschafft. Ziel ist es, ADFC-Mitglieder für einige Zeit mit diesen Sensoren auszustatten umso ein Bild über das Überholverhalten von Fahrradfährenden in Kreis Rosenheim zu bekommen.

Wir werden euch über die Ergebnisse auf dem Laufenden halten.

https://rosenheim.adfc.de/artikel/ueberholabstand-fuer-fahr

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