Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Rosenheim

Abstände beim Überholen von Radfahrenden

Seit 2020 sind die Abstände beim Überholen von Radfahrenden gesetzlich geregelt. In diesem Artikel gibt es interessante Neuigkeiten zu dieser gar nicht mehr so neuen Regelung.

Radfahrende auf der Landstraße neben Auto
Radfahren auf der Landstraße © ADFC | April Agentur

Die Straßenverkehrsordnung schreibt in §5 Absatz 4 Satz 3 verbindlich vor, welche Abstände beim Überholen von Radfahrenden einzuhalten ist: 

“Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.”

Die Fahrschule Eggerl beschreibt in einem aktuellen Beitrag der Wasserburger Stimme diese Überholabstände und insbesondere, dass diese Abstände auch bei Radfahr-Schutzstreifen einzuhalten sind. Darüber hinaus wird an eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht appelliert, sowohl an Autofahrer wie an Radfahrer, wozu wir uns ebenfalls voller Überzeugung anschließen.

Warum ist ein solcher Appell zum Einhalten der vorgeschriebenen Abstände überhaupt nötig?

Die Praxis zeigt leider, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Überholabstände oft nicht eingehalten werden. Das wurde in einer Studie der Hochschule Kempten festgestellt und bestätigt sich auch bei ersten Messungen mit dem Open Bike-Sensor, den der ADFC Rosenheim beschafft hat. Dieser Sensor misst den Abstand von KFZ zum Fahrrad und stellt ihn übersichtlich in einer Karte dar. 

Auf dieser interaktiven Karte kann man die ersten Messergebnisse für Rosenheim, aber auch für andere Orte einsehen und sich ein konkretes Bild über die Überholabstände in der Praxis und die problembehafteten Stellen im Verkehrsraum verschaffen. Der ADFC Kreisverband Rosenheim ist gerade dabei zu prüfen, ob neben diesem ersten Sensor noch ein zweiter für die Ortsgruppe Wasserburg organisiert werden kann, um mehr Messungen durchführen zu können. Leider gibt es den Open Bike Sensor nicht fertig zu kaufen, sondern er muss selbst zusammengebaut werden. Wenn es jemanden gibt, der das für eine Aufwandentschädigung für uns übernehmen kann und will, wären wir dankbar für eine entsprechende Info an mailto:wasserburg [at] adfc-rosenheim.de

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https://rosenheim.adfc.de/neuigkeit/abstaende-beim-ueberholen-von-radfahrenden

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